Strafenkatalog
Strafenkatalog
Einen Katalog mit bundesweit fixen Beträgen gibt es in Österreich nicht. Was es gibt, ist für jede Übertretung ein gesetzlicher Rahmen — und diese Seite zeigt ihn, geordnet nach Bestimmung und mit der Fundstelle daneben.
Befunde
Warum es diesen Katalog so, wie Sie ihn suchen, nicht gibt
Wer nach einem Verzeichnis mit einem festen Betrag je Übertretung sucht, sucht nach etwas, das im österreichischen Bundesrecht nicht existiert. Das ist der wichtigste Befund dieser Seite.
Das Gesetz arbeitet in Österreich mit RAHMEN. Für nahezu jede Übertretung nennt es eine Obergrenze und häufig auch eine Untergrenze, und § 19 VStG übergibt die Wahl innerhalb dieser Grenzen der Behörde — nach der Schwere der Tat, nach dem Verschulden und im ordentlichen Verfahren zusätzlich nach Einkommen, Vermögen und Sorgepflichten.
Die einzigen bundesgesetzlich fixierten Verkehrsbeträge sind die beschleunigten Geschwindigkeits-Tarife der Straßenverkehrsordnung und die zwei gestaffelten Zeilen des Kraftfahrgesetzes für Handy sowie für Gurt und Sturzhelm. Diese Beträge stehen in den Tabellen unten und sind als Fixbeträge gekennzeichnet. Alles andere ist ein Rahmen.
Daneben gibt es eine zweite Ebene, die dieser Seite fehlt und fehlen muss: die Beträge, die einzelne Behörden innerhalb der Rahmen für die beschleunigten Instrumente im Vorhinein festlegen. Diese Festlegungen ergehen als Verordnungen der jeweiligen Behörde und werden in deren Amtsblatt kundgemacht; ein konsolidiertes bundesweites Verzeichnis existiert nicht. Deshalb steht in dieser Tabelle kein einziger Praxisbetrag — er wäre nicht recherchiert, sondern geraten.
Was diese Seite Ihnen dafür geben kann, ist belastbarer als eine erfundene Zahl: für jede Übertretung die Grenzen des gesetzlichen Rahmens, die Bestimmung, aus der sie stammen, und den Hinweis darauf, ob die Tat zugleich eine Vormerkung auslöst. Denn bei mehreren der folgenden Zeilen ist nicht der Betrag die eigentliche Folge, sondern der Registereintrag.
Geschwindigkeit und Alkohol stehen nicht in dieser Liste
KFG-Fixbetrag
Handy am Steuer
Eine der wenigen Übertretungen mit einem im Gesetz fixierten Betrag — und mit einer zweiten, höheren Zeile für den Fall der Zahlungsverweigerung oder der bildgebenden Überwachung.
- Übertretung
- Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
- Strafrahmen
- 100 €als Organstrafverfügung vor Ortbis 140 €bei Zahlungsverweigerung · bei bildgebender Überwachung
- Bestimmung
- KFG 1967 §134 · KFG 1967 §102
- Anmerkung
- Verbot § 102 Abs 3 S 5: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung + jegliche andere Handy-Verwendung (Ausnahme: befestigtes Navi). Probezeit: zusätzlich Meldung an die Führerscheinbehörde.
- Geltungszeitraum
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026
KFG-Fixbetrag
Gurt
Dieselbe gestaffelte Bestimmung wie beim Sturzhelm: ein fixer Betrag vor Ort, ein höherer bei Verweigerung oder Kameraerfassung.
- Übertretung
- Sicherheitsgurt nicht angelegt
- Strafrahmen
- 50 €als Organstrafverfügung vor Ortbis 100 €bei Zahlungsverweigerung · bei bildgebender Überwachung
- Bestimmung
- KFG 1967 §134 · KFG 1967 §106
- Geltungszeitraum
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026
Vormerkdelikt
Kindersicherung
Ohne eigene Organmandat-Zeile — und zugleich ein Vormerkdelikt. Die eigentliche Folge ist der Registereintrag, nicht ein Katalogbetrag.
- Übertretung
- Kind nicht vorschriftsgemäß gesichert
- Strafrahmen
- bis 10 000 €
- Bestimmung
- KFG 1967 §134
- Anmerkung
- VORMERKDELIKT (FSG § 30a Abs 2 Z13) — die Konsequenz-Seite ist der Registereintrag, nicht ein Katalogbetrag.
- Geltungszeitraum
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026
StVO-Rahmen
Rotlicht
Der Grundfall trägt den allgemeinen Rahmen; wer den Querverkehr zum Bremsen nötigt, fällt in die eigene, deutlich höhere Zeile — und in das Vormerksystem.
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| Übertretung | Strafrahmen | Bestimmung | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Bei Rot nicht angehalten | bis 726 € | StVO 1960 §99 | |
| Bei Rot gefahren — Querverkehr genötigt | 72 € – 2 180 € | StVO 1960 §99 | VORMERKDELIKT (FSG § 30a Abs 2 Z7 — § 38 Abs 5 mit Nötigung). |
- Geltungszeitraum
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026
StVO-Rahmen
Sicherheitsabstand
Der Abstand wird zeitlich gemessen. Unterhalb einer bestimmten Schwelle gilt eine eigene Zeile, die zugleich ein Vormerkdelikt ist.
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| Übertretung | Strafrahmen | Bestimmung | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Sicherheitsabstand nicht eingehalten | bis 726 € | StVO 1960 §99 | |
| Sicherheitsabstand technisch gemessen zu gering | 72 € – 2 180 € | StVO 1960 §99 | VORMERKDELIKT (FSG § 30a Abs 2 Z5 — identische Messschwelle). |
- Geltungszeitraum
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026
StVO-Rahmen
Rettungsgasse
Ob eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen eingetreten ist, entscheidet zwischen dem allgemeinen Rahmen und der eigenen, deutlich höheren Zeile.
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| Übertretung | Strafrahmen | Bestimmung | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Rettungsgasse nicht gebildet | bis 726 € | StVO 1960 §99 | |
| Rettungsgasse nicht gebildet — Einsatzfahrzeuge behindert | 72 € – 2 180 € | StVO 1960 §99 | VORMERKDELIKT (FSG § 30a Abs 2 Z8a). |
| Rettungsgasse verbotswidrig befahren | 72 € – 2 180 € | StVO 1960 §99 |
- Geltungszeitraum
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026
StVO-Rahmen
Unfall und gefährliches Verhalten
Die Verstöße gegen die Pflichten am Unfallort und die Übertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen — hier hängt die strafrechtliche Ebene daneben, wird aber nie beziffert.
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| Übertretung | Strafrahmen | Bestimmung |
|---|---|---|
| Pflichten am Unfallort verletzt | 36 € – 2 180 € | StVO 1960 §99 |
| Übertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen | 36 € – 2 180 € | StVO 1960 §99 |
Pflichten am Unfallort verletzt — Fahrerflucht mit VERLETZTEN: FSG § 7 Abs 3 Z5 (bestimmte Tatsache — "nicht sofort anhalten oder erforderliche Hilfe leisten/herbeiholen" nach selbstverursachtem Unfall mit Personenschaden) → Entzug mind. 3 Monate (§ 25 Abs 3); strafgerichtliche Ebene (StGB, z. B. Imstichlassen eines Verletzten § 94) BENANNT, nie beziffert. Verwaltungsstrafrahmen hier = § 99 Abs 2 lit a.
- Geltungszeitraum
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026
KFG-Rahmen
Winterreifen
Für Lkw und Busse pauschal in einem Zeitraum, für Pkw nur situativ bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Ein gesetzlicher Betrag steht nicht dabei.
- Übertretung
- Winterausrüstung fehlt
- Strafrahmen
- bis 10 000 €
- Bestimmung
- KFG 1967 §134
- Anmerkung
- Pflicht § 102 Abs 8a: N2/N3 1.11.–15.4. und M2/M3 1.11.–15.3. PAUSCHAL; Pkw (M1/N1) NUR situativ bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee/Matsch/Eis) — die verbreitete "Winterreifenpflicht für alle ab 1.11." ist eine Fehlannahme (Korrektur-Content). Kein gesetzlicher Betrag.
- Geltungszeitraum
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026
Auskunftspflicht
Lenkerauskunft
Die Pflicht, Auskunft zu geben, wer gefahren ist, ist eine Verfassungsbestimmung. Für die Verweigerung nennt das Gesetz keinen festen Betrag.
- Übertretung
- Lenkerauskunft verweigert
- Strafrahmen
- bis 10 000 €
- Bestimmung
- KFG 1967 §134 · KFG 1967 §103 Abs 2
- Anmerkung
- Lenkerauskunft § 103 Abs 2 ist VERFASSUNGSBESTIMMUNG ("Rechte auf Auskunftsverweigerung treten zurück"); schriftliche Aufforderung: 2 Wochen. Kein gesetzlicher Betrag für die Verweigerung — Generalklausel.
- Geltungszeitraum
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026
KFG-Fixbetrag
Sturzhelm
Dieselbe gestaffelte Zeile wie der Gurt.
- Übertretung
- Sturzhelm nicht getragen
- Strafrahmen
- 50 €als Organstrafverfügung vor Ortbis 100 €bei Zahlungsverweigerung · bei bildgebender Überwachung
- Bestimmung
- KFG 1967 §134 · KFG 1967 §106
- Anmerkung
- Sturzhelm § 106 Abs 7 — dieselbe § 134 Abs 3d-Zeile wie der Gurt.
- Geltungszeitraum
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- KFG §§ 102/106/134 idF BGBl. I Nr. 79/2026
Fahrverbote
Lkw-Fahrverbote
Verstöße gegen die Fahrverbote — unter anderem das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot — tragen einen eigenen, höheren Rahmen.
- Übertretung
- Lkw-Fahrverbot missachtet
- Strafrahmen
- 218 € – 2 180 €
- Bestimmung
- StVO 1960 §99
- Geltungszeitraum
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026 (in Kraft 30.07.2026)
- Fundstelle
- StVO § 99 idF BGBl. I Nr. 62/2026
Praxis, nicht Gesetz
Warum hier Rahmen und keine Beträge stehen
§ 19 VStG — Strafbemessung durch die Behörde
Nächster Schritt
Strafrahmen berechnen
Überschreitung, Ortsgebiet oder Freilandstraße — der Rechner zeigt den Strafrahmen, das anwendbare Instrument und die Folgen für die Lenkberechtigung.
Weiterlesen
Anonymverfügung und die anderen drei
Vier Schreiben, vier Regeln. Der Name oben auf dem Blatt entscheidet über Höchstbetrag, Rechtsmittel, Frist und darüber, ob überhaupt etwas eingetragen wird — und dieser Unterschied ist wichtiger als der Betrag darunter.
Ratgeber
Die längeren Antworten: was ein Schreiben wirklich bedeutet, was nach einem Entzug erlaubt bleibt, und woran man erkennt, ob ein Brief echt ist.
Häufige Fragen
Die Fragen, die am häufigsten gestellt werden. Mehrere davon korrigieren eine verbreitete Annahme, die aus dem deutschen Recht stammt — das sind die wertvollsten Antworten auf dieser Seite.
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