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Was darf ich nach dem Entzug noch fahren?

Der Entzug betrifft die Lenkberechtigung — und damit nicht automatisch alles, was Räder hat. Diese Seite ordnet die Fahrzeuge danach, ob sie überhaupt eine Lenkberechtigung voraussetzen.

veröffentlicht 02.08.2026

Fahrrad und Moped an einer Hausmauer in einem österreichischen Ort am Morgen

Überblick

Die eine Frage, die alles entscheidet

Ein Entzug nimmt Ihnen die Lenkberechtigung. Ob ein Fahrzeug davon erfasst ist, hängt allein daran, ob es überhaupt eine Lenkberechtigung voraussetzt.

Der Entzugsbescheid spricht über Klassen der Lenkberechtigung, nicht über Fortbewegung. Wo für ein Fahrzeug keine Lenkberechtigung nötig ist, kann sie auch nicht entzogen werden — dort ändert der Bescheid nichts.

Diese Trennlinie erklärt fast alle Antworten in diesem Beitrag. Sie erklärt auch, warum die Antwort auf die Moped-Frage nicht allgemein gegeben werden kann: Für das Moped braucht es eine Berechtigung, und ob sie mitentzogen wurde, steht in Ihrem Bescheid.

Details

Fahrrad, E-Bike und E-Scooter

Für diese drei brauchen Sie keine Lenkberechtigung — und ein Entzug erfasst sie deshalb nicht.

Das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. Es setzt keine Lenkberechtigung voraus, und der Entzug wirkt sich darauf nicht aus. Dasselbe gilt für das Elektrofahrrad in der Bauart, die der Gesetzgeber dem Fahrrad gleichstellt, und für den E-Scooter, den die Straßenverkehrsordnung wie ein Fahrrad behandelt.

Was für alle drei weiter gilt, sind die Verkehrsregeln — und insbesondere die Alkoholbestimmungen. Auch für Radfahrerinnen und Radfahrer gibt es eine Grenze, und beeinträchtigtes Radfahren ist eine eigene Übertretung. Wer während eines Alkohol-Entzugs alkoholisiert Rad fährt, riskiert nicht nur diese Strafe, sondern liefert der Behörde einen weiteren Anhaltspunkt für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit — mit Auswirkungen auf die Dauer.

Eine Einschränkung, die man kennen sollte: Ein Bescheid kann mehr anordnen als den Entzug einer Klasse. Was für Sie gilt, steht in seinem Spruch — und deshalb steht die Regel oben unter dem Vorbehalt, dass Ihr Bescheid nichts anderes sagt.

Nicht primärquellengeprüft

Welche Fahrzeuge eine Lenkberechtigung verlangen, ist hier nicht aus dem Gesetzestext belegt

Die Primärquellen-Runde für diese Website umfasste die Straf-, Entzugs- und Verfahrensbestimmungen — nicht die kraftfahrrechtlichen Fahrzeug- und Klassendefinitionen, aus denen sich ergibt, welches Fahrzeug welche Berechtigung braucht. Die Einordnung oben gibt den allgemein bekannten Stand wieder; verbindlich ist der Spruch Ihres Bescheids und die Auskunft der ausstellenden Behörde.

KFG 1967 · FSG — Fahrzeug- und Klassendefinitionen, in dieser Runde nicht erschlossen

Folgen

Moped, Mofa und alles mit Kennzeichen

Hier entscheidet der Spruch Ihres Bescheids, nicht eine Faustregel.

Für das Moped brauchen Sie einen Mopedausweis oder die Klasse AM. Beides ist eine Berechtigung, und beides kann Gegenstand eines Entzugs sein. Ob es das in Ihrem Fall ist, steht im Spruch des Bescheids — dem Teil ganz oben, nicht der Begründung darunter.

Ein häufiger Irrtum: Der Entzug der Klasse B erfasst nicht automatisch alle anderen Klassen, und ebenso wenig erfasst er automatisch keine. Die Behörde entscheidet über den Umfang, und sie kann sich auf einzelne Klassen beschränken. Lesen Sie den Bescheid genau, und fragen Sie im Zweifel bei der ausstellenden Behörde nach — diese Auskunft ist kostenlos und schneller als jede Recherche.

Und der teuerste Irrtum überhaupt: Lenken während des Entzugs. Das ist eine eigene Übertretung, es verlängert die Zeit ohne Lenkberechtigung faktisch und es beschädigt die Prognose, um die es beim Entzug eigentlich geht. Es gibt keine Konstellation, in der sich das rechnet.

Folge

Der Lauf beginnt mit der Abgabe

Die Entzugsdauer beginnt nicht mit dem Bescheid und nicht mit der Tat, sondern mit dem Tag, an dem das Führerscheindokument bei der Behörde einlangt oder abgenommen wurde. Wer die Abgabe hinauszögert, verschiebt damit nur das Ende nach hinten.

FSG §§ 24, 25 — Umfang, Beginn und Dauer im Bescheid

Alle Werte aus Primärquellen (RIS) — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.